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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: September 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen von SWA Technik – Andreas Schmid-Waldenberger (im Folgenden „Auftragnehmer") gegenüber Unternehmern und Verbrauchern (im Folgenden „Auftraggeber"). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt schriftlich ausdrücklich zu.

2. Vertragsabschluss und Angebote

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch tatsächliche Leistungserbringung zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen zur Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

3. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Der Auftragnehmer ist berechtigt, technisch und wirtschaftlich sinnvolle Abweichungen vorzunehmen, soweit diese dem Auftraggeber zumutbar sind. Teilleistungen sind zulässig.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich, wenn nicht ausdrücklich anders angeführt, exklusive gesetzlicher Umsatzsteuer. Anfahrt, Material und Fremdleistungen werden gesondert verrechnet. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden gesetzliche Verzugszinsen verrechnet.

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt einen sicheren Arbeitsplatz, erforderliche technische Dokumentation, Strom-, Druckluft- und sonstige Versorgungsleistungen sowie ggf. einen kompetenten Ansprechpartner kostenfrei bereit. Verzögerungen aus mangelnder Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.

6. Termine

Termine gelten nur dann als verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Ereignisse höherer Gewalt sowie unvorhersehbare Hindernisse, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, verlängern die Leistungsfrist angemessen.

7. Gewährleistung und Haftung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist sechs Monate ab Übergabe bzw. Abnahme. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe, schriftlich anzuzeigen. Die Haftung des Auftragnehmers für leicht fahrlässig verursachte Schäden gegenüber Unternehmern wird – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Gegenüber Verbrauchern gelten die zwingenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes.

8. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

9. Datenschutz

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten zur Vertragsabwicklung im Einklang mit der DSGVO. Details siehe Datenschutzerklärung.

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen. Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Unternehmern ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Auftragnehmers. Gegenüber Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

11. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.